Partner des Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.

Nach bestandener Prüfung zum Sachkundigen Elektrothermografie Stufe 2, kann man mit dem Einreichen eines Mustergutachtens – und nach dessen Prüfung – den Status des „Sachverständigen für Elektrothermografie“ erlangen.

Als Partner des BVFS stehen wir für alle Fragen diesbezüglich gerne zur Verfügung.